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AGB

 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbeziehung zwischen VogelKommunikation und dem Kunden/der Kundin, also zwischen Ihnen und mir.

 

 

Stundenansatz

Der Stundenansatz beträgt - sofern nicht anders vereinbart - CHF 160.–.

 

Offerten

Die Erstellung einer Offerte ist im Normalfall kostenlos. Beinhaltet die Offerte bereits weitergehende konzeptionelle Überlegungen und Massnahmen, wird der Kunde darauf hingewiesen und ein Pauschalpreis für die Offerte vereinbart. Sämtliche Rechte an Offerten sowie an Konzepten, Entwürfen und Präsentationen im Rahmen von Offerten verbleiben bei VogelKommunikation und dürfen nicht weiterverwendet werden. 


Leistungen

VogelKommunikation erbringt die in der Offerte beschriebenen Leistungen zum vereinbarten Termin. Wurden Kunden-Vorleistungen vereinbart oder ist eine Mitwirkung vorgesehen, kann VogelKommunikation die Leistungen nur soweit erbringen , als der Partner seinen Mitwirkungs- oder Vorleistungspflichten wie besprochen nachkommt.

Zusätzliche Leistungen (inkl. Sitzungsteilnahmen etc.) werden mit einem Honorar von CHF 160.– je Stunde verrechnet.

 

Eigentum an Leistungen und immateriellen Gütern
Sämtliche Rechte an Auftragsergebnissen - sofern mit dem Kunden nicht anders vereinbart - verbleiben bei VogelKommunikation. Insbesondere dürfen von VogelKommunikation erstellte Konzepte, Präsentationen oder Ideen nicht an Dritte weitergegeben oder ohne die Zustimmung von VogelKommunikation veröffentlichen werden. VogelKommunikation ist berechtigt, Ideen und Konzepte - die nicht umgesetzt wurden - im Rahmen von künftigen Aufträgen weiterzuverwenden.

 

Haftung

VogelKommunikation übernimmt keine Haftung für Material wie Texte, Fotos, Videos etc., das vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt wurde. Schadenersatzansprüche, unabhängig des Rechtsgrunds, sind auf die Höhe des vereinbarten Honorars beschränkt.

 

Aesch, Februar 2018

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